Stimmrechtsmeldungen
06. Juli 2011
Die Deutsche Bank AG, Frankfurt, Deutschland hat uns gemäß § 21 WpHG am 06.07.2011 mitgeteilt, dass sie die Meldegrenze von 10 % der Stimmrechte an LEONI AG, Nürnberg, Deutschland im Zusammenhang mit der Abwicklung der kürzlich durchgeführten Kapitalerhöhung überschritten hat. Im Nachgang zu dieser Mitteilung teilte die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland gemäß § 27a WpHG am 06.07.2011 mit, dass
- der zur Überschreitung der Meldegrenze von 10 % führende Erwerb von Stimmrechten der LEONI AG nicht der Umsetzung strategischer Ziele und nicht zur Erzielung von Handelsgewinnen dient, sondern die Überschreitung ausschließlich aus der technischen Abwicklung der Kapitalerhöhung der LEONI AG resultiert.
- der Meldepflichtige nicht beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der LEONI AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ausgenommen im Falle von Handelsgeschäften im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit.
- der Meldepflichtige nicht anstrebt, auf die Besetzung von Vorstand, Aufsichtsrat oder eines anderen Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans der LEONI AG Einfluss zu nehmen und
- der Meldepflichtige keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der LEONI AG anstrebt, insbesondere auch nicht auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik.
- Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich um Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat.



