Die LEONI AG informiert im wöchentlichen Rhythmus jeweils am Montag auf dieser Internetseite über den Fortgang des Aktienrückkaufprogramms.
Zu erwerbende/erworbene Aktien
Nennwertlose Namens-Stückaktien der LEONI AG,
WKN 540888, ISIN DE0005408884
Börsenhandelsplatz
Xetra
| Woche | Erworbene Aktien in Stück | Durchschnitt- licher Preis je Aktie in Euro | Gesamt- wert in Euro |
| * Beginn des Rückkaufprogramms 14.10.2008 | |||
| 13.10.–17.10.2008* | 360.000 | 12,07 | 4.344.576,52 |
| 20.10.–24.10.2008 | 356.000 | 10,77 | 3.832.819,42 |
| 27.10.–31.10.2008 | 452.180 | 9,24 | 4.179.891,07 |
| 03.11.–07.11.2008 | 311.820 | 9,75 | 3.039.258,87 |
| 10.11.–14.11.2008 | 550.000 | 8,53 | 4.693.761,41 |
| 17.11.–21.11.2008 | 369.387 | 7,92 | 2.924.941,93 |
| 24.11.–28.11.2008 | 170.613 | 10,33 | 1.762.610,44 |
| 01.12.–05.12.2008 | 275.000 | 10,29 | 2.829.310,18 |
| 08.12.–10.12.2008 | 125.000 | 11,67 | 1.458.428,32 |
Mit dem am 10.12.2008 getätigten Rückkauf wurde das Aktienrückkaufprogramm erfolgreich abgeschlossen. Damit wurden die maximal zurück zu erwerbenden 10 Prozent des Grundkapitals, was 2.970.000 von insgesamt 29.700.000 Aktien entspricht, zu einem durchschnittlichen Kurs von 9,79 EUR je Aktie, zurückgekauft.
Leoni beschließt Aktienrückkaufprogramm
Nürnberg, 14. Oktober 2008 – Die Leoni AG wird ein Aktienrückkaufprogramm beginnen. Es sollen eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals, was maximal 2.970.000 Aktien entspricht, zurückgekauft werden. Der Aktienrückkauf erfolgt insbesondere zu dem Zweck der Veräußerung an Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. Der Rückerwerb erfolgt über die Börse und wird aus dem operativen Cashflow des Konzerns finanziert.
Damit macht der Vorstand von seiner in der Hauptversammlung vom 15. Mai 2008 eingeräumten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch. Danach können bis zum 14. November 2009 Aktien in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entweder über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot zurückgekauft werden. Der Kaufpreis je Aktie darf hierbei den Durchschnitt der tagesvolumengewichteten Schlusskurse der Aktie der letzten drei Börsenhandelstage im XETRA-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse, die dem entsprechenden Kauf vorangehen, um nicht mehr als 10 % über- bzw. um nicht mehr als 50 % unterschreiten.
Sollte die erteilte Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien bei der nächsten Hauptversammlung am 14. Mai 2009 durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden, kann der Aktienrückkauf auf der Grundlage der neuen Ermächtigung fortgesetzt werden.
Der Rückkauf erfolgt in entsprechender Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003. Die Veröffentlichungen im Hinblick auf das Rückkaufprogramm werden auf der Homepage der Gesellschaft sowie im elektronischen Bundesanzeiger und in der Börsen-Zeitung erfolgen.



