Eckdaten
Veröffentlichung der Tagesordnung und der Einladung:
04. April 2012
Versand der Einladungen nebst Antwortbogen zur Vollmachtserteilung und Anmeldung:
18. April 2012
Anmeldungen zur Hauptversammlung:
- schriftlich an Postadresse
LEONI AG, Aktionärsservice,
Postfach 1460, 61365 Friedrichsdorf - per Telefax unter der Nummer
+49 (0)69-2222-34290 - per E-Mail unter der Adresse
leoni.hv@rsgmbh.com - elektronisch per Internet (ab dem 18. April 2012) unter
www.leoni.com
und dort unter dem Link http://www.leoni.com/hv2012
Letzter Anmeldetag:
9. Mai 2012, 23:59 Uhr
Versand der Eintrittskarten erfolgt nur durch:
registrar services GmbH, Frankfurt.
HV-Online-Service (ab 18. April 2012)
- für Eintrittskartenbestellung und Vollmachts- und Weisungserteilung
- Anmeldedaten für den Zugang: Aktionärsnummer sowie individuelle Zugangsnummer (stehen auf der Rückseite des personalisierten Einladungsschreibens).
Vollmachts- und Weisungserteilungen:
schriftlich bis zum 9. Mai 2012, 23:59 Uhr beim LEONI-Aktionärsservice eingehend elektronisch über HV-Online-Service (s. o.)
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich.
Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 AktG den Kreditinstituten gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft sowie ein etwaiger Widerruf der Vollmacht können der Gesellschaft in Textform über einen der im Abschnitt "Anmeldung" aufgeführten Zugangswege unter Verwendung der dort aufgeführten Kontaktdaten übermittelt werden. Der Nachweis kann auch dadurch geführt werden, dass die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform vorgewiesen wird. Die vorgenannten Zugangswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgt oder wenn der Widerruf einer erteilten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft erklärt werden soll.
Ein Formular, das für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird. Die Bevollmächtigung kann auch auf beliebige andere formgerechte Art und Weise erfolgen.
Die LEONI AG bietet ihren Aktionären wie bisher an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierfür gelten die nachstehend dargelegten Besonderheiten. Die Stimmrechtsvertreter können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen die Vollmachtgeber Weisung erteilen. Die Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Rechtzeitig angemeldete Aktionäre können der Gesellschaft die für eine Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erforderlichen Vollmachten und Weisungen in Textform über einen der im Abschnitt "Anmeldung" aufgeführten Zugangswege (Anschrift, Telefax-Nummer, E-Mail-Adresse oder Internetseite) unter Verwendung der dort aufgeführten Kontaktdaten bis einschließlich am 15. Mai 2012, 23:59 Uhr übermitteln. Sie können ferner Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter noch am 16. Mai 2012, eingehend bei der Gesellschaft am Ort der Hauptversammlung an dem dafür vorgesehenen Schalter, in Textform erteilen, ändern sowie erteilte Weisungen und Vollmachten widerrufen. Darüber hinaus steht der Internetservice zur Hauptversammlung ebenfalls bis am 16. Mai 2012, 10:59 Uhr, zur Verfügung.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, anderen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 AktG den Kreditinstituten gleichgestellten Personen, oder Finanzdienstleistungsinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, die von den vorgenannten Bestimmungen über Bevollmächtigungen abweichen. Die genannten Institutionen und Personen müssen beispielsweise die Vollmacht nachprüfbar festhalten und können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung besondere Anforderungen vorsehen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Hauptversammlung:
16. Mai 2012 ab 10:00 Uhr, Einlass ab 8:30 Uhr
Veranstaltungsort
Parkmöglichkeiten
- kostenlos auf dem Gelände der NürnbergMesse
- Voraussetzung zur Nutzung der unentgeltlichen Parkplätze: Eintrittskarte bzw. Einladung zur Hauptversammlung sind unbedingt bei der Einfahrt auf das Parkgelände bereitzuhalten und vorzuzeigen.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet:
- ab ca. 10:15 Uhr live: Rede des Vorstandsvorsitzenden
Dividende:
- Dividendenvorschlag: 1,50 EUR*
* Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung





