Hauptversammlung

Häufig gestellte Fragen

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

hier finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen rund um die diesjährige Hauptversammlung der LEONI AG.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an invest@leoni.com.

Während der Hauptversammlung können Sie Ihre Fragen gerne am Informationsschalter adressieren.

Allgemeines und Anreise

Wann und wo findet die Hauptversammlung der LEONI AG statt?

Die ordentliche Hauptversammlung der LEONI AG findet am Donnerstag, den 16. Mai 2019 um 10:00 Uhr (MESZ) in der Frankenhalle der NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471 Nürnberg, statt.

Der Einlass in die Frankenhalle beginnt ab 9:00 Uhr (MESZ).

Wie lange dauert die Hauptversammlung?

Das Ende der Hauptversammlung lässt sich nicht voraussagen, da dies vom Verlauf der Hauptversammlung und der dort gestellten Anzahl von Fragen abhängig ist.

Wie kann ich zur Hauptversammlung anreisen?

Anreise mit dem Auto

Über die Autobahnen A3, A6, A9 und A73 gelangen Sie aus allen Richtungen gut beschildert zum Messezentrum Nürnberg.

Als Adresse für Ihr Navigationssystem sollten Sie die Karl-Schönleben-Straße oder das Sonderziel Nürnberg Messe eingeben.

Adresse

Sie haben die Möglichkeit vor Ort kostenlos zu parken. Bitte halten Sie hierzu Ihre Einladung oder Eintrittskarte zur Hauptversammlung der LEONI AG bereit.

Am Tag der Hauptversammlung wird ab 08:30 Uhr (MESZ) auf dem Areal der Messe Nürnberg ein Shuttle-Service die verschiedenen Parkplätze der Messe ansteuern, um die Teilnehmer der Hauptversammlung zum Eingang der Frankenhalle und zurück zu bringen.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Sie erreichen das Messezentrum Nürnberg mit der U1, Station „Messe“. Bitte beachten Sie, dass eine Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr in Nürnberg (VGN) nicht in der Eintrittskarte enthalten ist.

Sind die Veranstaltungsräume auch für mobil eingeschränkte Teilnehmer erreichbar?

Die Zugänge zu den Versammlungsräumen sind barrierefrei ausgebaut, so dass auch mobil eingeschränkte Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen können.

Finden im Eingangsbereich Sicherheitskontrollen statt?

Im Interesse aller Teilnehmer führen wir Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich der Frankenhalle durch. Wir bitten Sie daher, bei Ihrer Anreise etwas mehr Zeit einzuplanen.

Gefährliche Gegenstände dürfen Sie nicht in den Versammlungsbereich mitnehmen. Diese werden für die Dauer der Versammlung eingezogen. Zur beiderseitigen Erleichterung bitten wir Sie, solche Gegenstände nicht mitzuführen.

Einladung und Anmeldung

Wer darf an der Hauptversammlung teilnehmen?

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der LEONI AG und zur Ausübung des Frage- und Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre der LEONI AG berechtigt, die sich bis spätestens Donnerstag, den 9. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zur Hauptversammlung angemeldet haben und die im Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

Was mache ich, wenn ich keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten habe?

Der letzte Versand der Einladungsunterlagen erfolgt am 2. Mai 2019. Sollten Sie keine Einladung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Aktionärsservice der LEONI AG, Postfach 1460, 61365 Friedrichsdorf, Telefon-Nummer +49 (0) 800 560 0484 von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr (MESZ), Telefax-Nummer +49 69 2222-34290, E-Mail-Adresse leoni.hv@linkmarketservices.de.

Wie kann ich mich zur Hauptversammlung anmelden?

Bitte melden Sie sich spätestens bis Donnerstag, den 9. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) für die Teilnahme an der Hauptversammlung an. Details können Sie dem Einladungsschreiben entnehmen, das Ihnen ab dem 17. April 2019 per Post oder via E-Mail zugesandt wird.

Sie können sich unter der Anschrift LEONI AG, Aktionärsservice, Postfach 1460, 61365 Friedrichsdorf oder unter der Telefax-Nummer +49 69 2222-34290 oder unter der E-Mail-Adresse leoni.hv@linkmarketservices.de oder, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit der Internetseite, elektronisch per Internet ab dem 17. April 2019 unter www.leoni.com/de/hv2019/ anmelden.

Kann ich mich auch elektronisch über das Internet anmelden?

Ja. Sie haben die Möglichkeit, sich selbst oder Ihren Vertreter elektronisch über das Internet anzumelden. Der Internetservice steht ab dem 17. April 2019 unter www.leoni.com/de/hv2019/ zu Verfügung. Die für den Zugang erforderliche Aktionärsnummer und die individuelle Zugangsnummer erhalten Sie zusammen mit dem Einladungsschreiben. Weitere Hinweise finden Sie auf dem Anmelde- und Vollmachtsformular sowie auf der oben genannten Internetseite.

Wenn Sie sich über das Internet anmelden, können Sie sich Ihre Eintrittskarte entweder zusenden lassen, diese selbst ausdrucken oder an Ihr mobiles Endgerät senden lassen.

Wo finde ich die für die Hauptversammlung notwendigen Dokumente?

Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Einberufung und Tagesordnung im Bundesanzeiger finden Sie auf der Internetseite www.leoni.com/de/hv2019/ die zugänglich zu machenden Unterlagen, etwaige Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung.

Zugänglich zu machende Unterlagen sind auch während der Hauptversammlung am Wortmeldetisch einsehbar.

Der aktuelle Geschäftsbericht kann auf www.leoni.com/de/hv2019/ eingesehen oder im pdf-Format über info@leoni.com angefordert werden. Der Geschäftsbericht ist zudem während der Hauptversammlung am Informationsschalter im Cateringbereich einsehbar.

Welche Rechte habe ich als Aktionär im Zusammenhang mit der Hauptversammlung?
Wird es ein Teilnehmerverzeichnis geben?

Die zur Hauptversammlung erschienenen Aktionäre und Aktionärsvertreter werden in einem Teilnehmerverzeichnis erfasst. Nach Bekanntgabe der in der Hauptversammlung vertretenen Aktien durch den Versammlungsleiter kann das elektronische Teilnehmerverzeichnis am Wortmeldetisch eingesehen werden.

Wortmeldungen, Vollmacht und Weisungen, Abstimmung

Wie kann ich mich zu Wort melden?

Wenn Sie in der Hauptversammlung zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sprechen möchten, melden Sie sich bitte am Wortmeldetisch im Versammlungssaal an. Bitte melden Sie Ihre Wortmeldung möglichst frühzeitig an. Sollten Sie bereits Fragen schriftlich vorbereitet haben, bitten wir Sie, diese am Wortmeldetisch abzugeben. Dies erleichtert uns die zügige Beantwortung. Bitte beachten Sie außerdem, dass auch vorab schriftlich eingereichte Fragen in der Hauptversammlung mündlich gestellt werden müssen.

Kann ich mich in der Hauptversammlung vertreten lassen und im Vorfeld Vollmacht und Weisungen erteilen?

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigen, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten vertreten und ihr Stimmrecht durch diesen Bevollmächtigen ausüben lassen.

Auch die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der LEONI AG benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ist möglich. Die Stimmrechtsvertreter können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen Sie eine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilt haben. Soweit diese fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; deshalb nehmen sie z.B. keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Zur Erteilung der Vollmacht und ggf. der Weisungen kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Das ausgefüllte Formular muss spätestens bis Mittwoch, 15. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) in Papierform, via Fax oder E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein: LEONI AG, Aktionärsservice, Postfach 1460, 61365 Friedrichsdorf oder unter der Telefax-Nummer +49 69 2222-34290 oder unter der E-Mail-Adresse leoni.hv@linkmarketservices.de.

Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der erteilten Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter.

Die Vollmachts- und Weisungserteilung sowie ihr Widerruf können auch auf der Internetseite www.leoni.com/de/hv2019/ erfolgen.

Am Tag der Hauptversammlung steht der Internetservice, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit der Internetseite, bis zum Ende der Generaldebatte zur Verfügung. Sie können ferner Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter erteilen, ändern oder widerrufen, indem Sie in der Hauptversammlung das auf der Eintrittskarte aufgedruckte Vollmachtsformular ausfüllen und diese an den dafür vorgesehenen Schaltern abgeben.

Aktionäre mit elektronischer Eintrittskarte erhalten ein Vollmachtsformular zusätzlich per Mail oder bekommen ein solches an den dafür vorgesehenen Schaltern ausgehändigt.

Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?

Nein. Die Stimmabgabe per Briefwahl wird zur Hauptversammlung 2019 nicht möglich sein.

Werden die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht?

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf der Internetseite der LEONI AG unter www.leoni.com/de/hv2019/ veröffentlicht.

Verlassen der Hauptversammlung

Was muss ich tun, wenn ich die Hauptversammlung vorübergehend verlassen möchte?

Wenn Sie die Hauptversammlung nur vorübergehend verlassen möchten, geben Sie bitte Ihre Eintritts-/HV-Karte an einem der Registrierungsschalter ab, an dem diese für Sie verwahrt wird. Wenn Sie wieder an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an einen der Registrierungsschalter. Sie werden dann wieder in die Präsenz aufgenommen und können Ihre Rechte als Aktionär weiter ausüben.

Sollten Sie eine elektronische Eintrittskarte verwenden, zeigen Sie diese bitte an einem der Registrierungsschalter vor.

Was muss ich tun, wenn ich die Hauptversammlung endgültig verlassen möchte?

Wenn Sie die Hauptversammlung endgültig vorzeitig verlassen möchten, bitten wir Sie das nachfolgende zu beachten:

Wenn Sie einen anderen Teilnehmer mit der weiteren Ausübung Ihrer Rechte als Aktionär bevollmächtigen möchten, erhalten Sie an den Registrierungsschaltern ein Vollmachtsformular, welches Sie bitte ausgefüllt beim Verlassen der Hauptversammlung an einem der Schalter abgegeben. Die Eintritts-/HV-Karte übergeben Sie dem Bevollmächtigten. Sollten Sie eine elektronische Eintrittskarte verwenden, erhalten ebenfalls ein Vollmachtsformular sowie eine Ersatzkarte zur Übergabe an den Bevollmächtigten.

Wenn Sie die von der LEONI AG benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts beauftragen möchten, geben Sie das auf der Eintritts-/HV-Karte hierfür vorgesehene Formular ausgefüllt an einem der Registrierungsschalter ab. Sollten Sie eine elektronische Eintrittskarte verwenden, erhalten Sie dort ebenfalls ein Vollmachts- und Weisungsformular. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht für Sie nur ausüben können, soweit Sie zu den Tagesordnungspunkten eine konkrete Weisung erteilen.

Sollten Sie an einer weiteren Vertretung Ihrer Rechte als Aktionär nicht interessiert sein, geben Sie bitte Ihre Eintritts-/HV-Karte beim Verlassen der Hauptversammlung an einem der Registrierungsschalter ab. Das Teilnehmerverzeichnis wird dann entsprechend aktualisiert. Wenn Sie eine elektronische Eintrittskarte verwenden, melden Sie sich bitte ebenfalls an den Registrierungsschaltern ab.

Sollten Sie im Besitz mehrerer Eintritts-/HV-Karten sein, geben Sie bitte alle Karten an einem der Registrierungsschalter ab.

Sonstige Fragen

Gibt es eine Garderobe?

Gerne nehmen wir kostenlos Ihre Garderobe im Eingangsfoyer in Verwahrung. Wir bitten Sie allerdings darum, diese noch vor der Registrierung und vor dem Betreten des Präsenzbereichs abzugeben. Insbesondere bitten wir darum, größere Taschen, Koffer, Rucksäcke und Regenschirme abzugeben.

Kann ich vor Ort rauchen?

Bitte beachten Sie, dass in der Frankenhalle grundsätzlich ein Rauchverbot gilt. Das Rauchen ist nur im ausgewiesenen Raucherbereich im Foyer gestattet.

Darf ich mein Mobiltelefon mitnehmen und benutzen?

Wir bitten Sie, Ihre Mobiltelefone im Interesse eines ungestörten Ablaufs der Hauptversammlung im Versammlungssaal abzuschalten oder lautlos zu stellen.

Darf ich die Hauptversammlung oder Teile von der Hauptversammlung filmen?

Um Störungen des ordnungsgemäßen Ablaufs zu vermeiden, sind Bild- und Tonaufzeichnungen während der Hauptversammlung grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt auch für die Verwendung von Kameras und Aufzeichnungsgeräten in Mobiltelefonen oder Tablet-Geräten.

Wird die Hauptversammlung als Bild- und/oder Tonaufzeichnung übertragen?

Die Rede des Vorstands der LEONI AG kann live im Internet über die Internetseite LEONI AG unter www.leoni.com/de/hv2019/ abgerufen werden und steht dort nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung. Eine Übertragung bzw. Aufzeichnung der Hauptversammlung im Übrigen ist nicht vorgesehen. Die im Versammlungsraum aufgestellten Kameras und Mikrofone dienen lediglich zur Übertragung auf die Leinwand, Monitore und Lautsprecher in Präsenzbereich.

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