Hauptversammlung

Häufig gestellte Fragen

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand der LEONI AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung 2020 zum Schutz der Aktionäre, Mitarbeiter, Dienstleister und sonstigen Besucher als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Was das konkret bedeutet und welche Folgen dies für die Aktionäre hat, haben wir für Sie in den nachstehenden Fragen und Antworten zusammengefasst.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an invest@leoni.com.

Allgemeines und Anreise

Was ist eine virtuelle Hauptversammlung?

Mit dem Begriff „virtuelle Hauptversammlung“ ist eine Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Veranstaltungsort gemeint. Diese Möglichkeit wurde am 27. März 2020 durch den Gesetzgeber eröffnet. Während das physische Teilnahmerecht der Aktionäre bei der virtuellen Versammlung ausgeschlossen wird, werden die Online-Angebote zur Verfolgung der Versammlung erweitert. Bisher mussten Hauptversammlungen in Deutschland zwingend als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Dies galt selbst dann, wenn ein Online-Service für die Versammlung angeboten wird. In Zeiten der aktuellen COVID-19-Pandemie wäre die Abhaltung einer solchen Präsenzveranstaltung jedoch mit Infektionsrisiken verbunden, die es zu vermeiden gilt. Um die Durchführung von Hauptversammlungen gleichwohl zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-, und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nachfolgend „COVID-19 Gesetz“ kurzfristig eine Möglichkeit geschaffen, die Hauptversammlung in diesem Jahr ohne die Präsenz der Aktionäre virtuell durchzuführen. Eine persönliche Teilnahme am Ort der Hauptversammlung ist in diesem Jahr leider nicht möglich.

Wann findet die Hauptversammlung der LEONI AG statt?

Die virtuelle Hauptversammlung findet am Donnerstag, den 23. Juli 2020, 10:00 Uhr (MESZ) statt.

Wie kann ich an der Hauptversammlung teilnehmen?

Sie haben als Aktionär die Möglichkeit, die Hauptversammlung in Gänze im HV Online-Service unter www.leoni.com/de/hv2020/ oder direkt unter netvote.leoni.com zu verfolgen. Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 16. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs). Außerdem können Sie uns bis zum 20. Juli 2020 (24 Uhr MESZ) Ihre Fragen einreichen und bis zum Beginn der Abstimmungen Ihr Stimmrecht online auch während der Hauptversammlung ausüben.

Die Präsentation und die Rede des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Aldo Kamper, wird am Tag der Hauptversammlung ab ca. 11:00 Uhr (MESZ) live im Internet unter www.leoni.com/de/hv2020/ übertragen. Anschließend finden Sie dort eine Aufzeichnung der Rede.

Wie lange dauert die Hauptversammlung?

Das Ende der Hauptversammlung lässt sich derzeit nicht voraussagen, da dies vom Verlauf der Hauptversammlung und der Anzahl der vorab eingereichten Fragen abhängig ist.

Einladung und Anmeldung

Wer darf an der Hauptversammlung teilnehmen?

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der LEONI AG und zur Ausübung des Frage- und Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der LEONI AG berechtigt, die sich bis spätestens Donnerstag, den 16. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zur Hauptversammlung angemeldet haben und die im Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Eine physische Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist jedoch leider ausgeschlossen.

Was mache ich, wenn ich keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten habe?

Der letzte Versand der Einladungsunterlagen erfolgt am 9. Juli 2020. Sollten Sie als Aktionär keine Einladung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an

den Aktionärsservice der LEONI AG,
Postfach 1460, 61365 Friedrichsdorf,

Telefon-Nummer (0800 5600 484 (national, kostenlos) oder +49 (0) 6196 8870 703 (international),
von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 und 18:00 Uhr (MESZ),

Telefax-Nummer +49 69 2222-34290,

E-Mail-Adresse leoni.hv@linkmarketservices.de.

Wie und bis wann kann ich mich zur Hauptversammlung anmelden?

Bitte melden Sie sich spätestens bis Donnerstag, den 16. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ) für die Teilnahme an der Hauptversammlung an. Details können Sie dem Einladungsschreiben entnehmen, das Ihnen ab dem 25. Juni 2020 per Post oder via E-Mail zugesandt wird.

Sie können sich unter der Anschrift

LEONI AG, Aktionärsservice,
Postfach 1460, 61365 Friedrichsdorf

oder unter der Telefax-Nummer +49 69 2222-34290

oder unter der E-Mail-Adresse leoni.hv@linkmarketservices.de

oder, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit der Internetseite, elektronisch per Internet ab dem 25. Juni 2020 unter www.leoni.com/de/hv2020/ oder direkt unter netvote.leoni.com anmelden.

Kann ich mich auch elektronisch über das Internet anmelden?

Ja. Sie haben die Möglichkeit, sich selbst elektronisch über das Internet anzumelden. Der HV Online-Service steht ab dem 25. Juni 2020 unter www.leoni.com/de/hv2020/ oder direkt unter netvote.leoni.com zur Verfügung. Die für den Zugang erforderliche Aktionärsnummer und die individuelle Zugangsnummer erhalten Sie zusammen mit dem Einladungsschreiben. Weitere Hinweise finden Sie auf dem Anmelde- und Vollmachtsformular sowie auf der oben genannten Internetseite.

Wenn Sie sich über das Internet anmelden, können Sie Ihre Briefwahlstimme abgeben, eine Vollmacht erteilen oder Vollmacht & Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft geben. Weisungsänderungen können elektronisch über den HV Online-Service noch bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 23. Juli 2020 vorgenommen werden.

Zusätzlich steht Ihnen über den HV Online-Service eine Funktionalität zum Stellen von Fragen, zur Einreichung von Stellungnahmen zur Tagesordnung und zur Einreichung eines Widerspruchs zu Protokoll des Notars zur Verfügung.

Wo finde ich die für die Hauptversammlung notwendigen Dokumente?

Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Einberufung und Tagesordnung im Bundesanzeiger finden Sie auf der Internetseite www.leoni.com/de/hv2020/ die zugänglich zu machenden Unterlagen, etwaige Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung.

Zugänglich zu machende Unterlagen sind auch während der Hauptversammlung im HV Online-Service einsehbar.

Der aktuelle Geschäftsbericht kann auf www.leoni.com/de/hv2020/ eingesehen oder im pdf-Format über info@leoni.com angefordert werden.

Welche Rechte habe ich als Aktionär im Zusammenhang mit der Hauptversammlung?

Eine Erläuterung wichtiger Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie hier.

Fragerecht, Vollmacht und Weisungen, Abstimmung

Wie kann ich Fragen stellen?

Auf Grundlage des COVID-19 Gesetzes können Sie als Aktionär in der Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG, jedoch haben Sie die Möglichkeit, Fragen im Wege elektronischer Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz). Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden.

Fragen von zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären können über den persönlichen HV Online-Service unter www.leoni.com/de/hv2020/ oder direkt unter netvote.leoni.com bei der Gesellschaft bis Montag, 20. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ) eingereicht werden.

Kann ich mich in der Hauptversammlung vertreten lassen und im Vorfeld Vollmacht und Weisungen erteilen?

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. Ferner steht Ihnen die Möglichkeit offen, sich durch einen anderen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten vertreten und ihr Stimmrecht durch diesen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Solche Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre daher lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gemäß den hierfür jeweils vorgesehenen Regelungen ausüben. Die Nutzung des persönlichen HV Online-Services durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit den Anmeldeunterlagen zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält. Die Nutzung der persönlichen Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars bis Mittwoch, 22. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden:

LEONI AG, Aktionärsservice,
Postfach 1460, 61365 Friedrichsdorf

Oder per Fax: +49 69 2222-34290

Oder per Mail: leoni.hv@linkmarketservices.de

Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann außerdem elektronisch über den persönlichen HV Online-Service unter www.leoni.com/de/hv2020/ oder direkt unter netvote.leoni.com erfolgen. Der persönliche HV Online-Service steht für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen auch noch während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen zur Verfügung.

Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?

Die Stimmabgabe per Briefwahl kann der Gesellschaft wahlweise per Post, per Telefax, per E-Mail oder über den persönlichen HV Online-Service übermittelt werden. Für die Stimmabgabe per Briefwahl in Textform wird den Aktionären mit den Anmeldeunterlagen ein Briefwahlformular zugesandt. Das Briefwahlformular ist außerdem im Internet unter www.leoni.com/de/hv2020/ abrufbar und wird den Aktionären auf Verlangen zugesandt.

Briefwahlstimmen in Textform können bis spätestens Mittwoch, 22. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ) unter nachfolgender Adresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden:

LEONI AG, Aktionärsservice,
Postfach 1460, 61365 Friedrichsdorf

Oder per Fax: +49 69 2222-34290

Oder per Mail: leoni.hv@linkmarketservices.de

Briefwahlstimmen können außerdem über den persönlichen HV Online-Service unter www.leoni.com/de/hv2020/ oder direkt unter netvote.leoni.com abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Der persönliche HV Online-Service steht für die Abgabe von Briefwahlstimmen, deren Änderung oder Widerruf auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen zur Verfügung.

Werden die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht?

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf der Internetseite der LEONI AG unter www.leoni.com/de/hv2020/ veröffentlicht.

Wie kann ich Gegenanträge, Wahlvorschläge und Stellungnahmen zur Tagesordnung einreichen?

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und / oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern vor der Hauptversammlung bis Mittwoch, 8. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ) übersenden. Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

LEONI AG
Corporate Investor Relations
Marienstraße 7
90402 Nürnberg

oder per Telefax an die Nr.: +49 911 2023-10134

oder per E-Mail an: hv2020@leoni.com

Stellungnahmen zur Tagesordnung können unter Angabe des Namens und der Aktionärsnummer bis spätestens Montag, 20. Juli 2020 bis 24.00 Uhr (MESZ) in Textform an die vorgenannte Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse gerichtet werden.

Wie kann ich einen Widerspruch zu Protokoll des Notars geben?

Über den persönlichen HV Online-Service unter www.leoni.com/de/hv2020/ oder direkt unter netvote.leoni.com besteht für angemeldete Aktionäre am Tag der HV die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll des Notars zu geben.

Sonstige Fragen

Wird die Hauptversammlung als Bild- und/oder Tonaufzeichnung übertragen?

Die Rede des Vorstands der LEONI AG kann live im Internet über die Internetseite LEONI AG unter www.leoni.com/de/hv2020/ abgerufen werden und steht dort nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung. Aktionäre können die Hauptversammlung in Gänze im HV Online-Service unter netvote.leoni.com verfolgen.

Mit welchem Browser kann ich den HV Online-Service nutzen?

Sie benötigen einen Browser, der die 256-bit-SSL-Verschlüsselung beherrscht. Wir empfehlen den Mozilla Firefox oder den Microsoft Internet Explorer Browser ab 6.0. Zur Überprüfung Ihrer aktuellen Version öffnen Sie bitte den Netscape Browser oder den Internet Explorer. Dann klicken Sie auf das Fragezeichen in der Menüleiste am oberen Bildschirmrand und dort auf Info. Auf Ihrem Bildschirm erscheint nun ein neues Fenster mit den Angaben zur Version und der Verschlüsselung.

Informationen zum Datenschutz

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Datenschutz:

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