Hauptversammlung

Häufig gestellte Fragen

Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat der Vorstand der LEONI AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung 2021 zum Schutz aller Beteiligten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Was das konkret bedeutet und welche Folgen dies für die Aktionär:innen hat, haben wir für Sie in den nachstehenden Fragen und Antworten zusammengefasst.

Allgemeines

Was ist eine virtuelle Hauptversammlung?

Mit dem Begriff „virtuelle Hauptversammlung“ ist eine Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär:innen und ihrer Bevollmächtigten am Veranstaltungsort gemeint.  Aufgrund der Covid-19-Pandemie wäre die Abhaltung einer Präsenzveranstaltung mit Infektionsrisiken verbunden, die es zu vermeiden gilt. Um die Durchführung von Hauptversammlungen dennoch zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-, und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie“, zuletzt geändert durch das „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrechts sowie im Miet- und Pachtrecht“ – nachfolgend zusammen „Covid-19 Gesetz“ – auch für 2021 die Möglichkeit geschaffen, die Hauptversammlung ohne die Präsenz der Aktionär:innen durchzuführen.

Die LEONI AG wird auf Grundlage dieses Gesetzes auch die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung durchführen. Eine persönliche Teilnahme am Ort der Hauptversammlung ist für Aktionär:innen oder deren Bevollmächtigte auch in diesem Jahr leider nicht möglich. Aktionär:innen und ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht nur im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Sie können die gesamte Hauptversammlung über den HV Online-Service in Bild und Ton verfolgen.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausübung Ihrer Aktionärsrechte, insbesondere zur Anmeldung zur Hauptversammlung, können Sie der Einladung zur Hauptversammlung unter www.leoni.com/de/hv2021/ entnehmen.

Wann findet die Hauptversammlung der LEONI AG statt?

Die Hauptversammlung findet am Mittwoch, den 19. Mai 2021, um 12:00 Uhr (MESZ) statt.

Wie kann ich an der Hauptversammlung teilnehmen?

Sie haben als Aktionär:in die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung live in Bild und Ton im HV Online-Service unter www.leoni.com/de/hv2021/ zu verfolgen. Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 12. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs). Außerdem können Sie bis zum 17. Mai 2021 (24:00 Uhr MESZ) Ihre Fragen einreichen und Ihr Stimmrecht über den HV Online-Service auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen ausüben.

Die Eröffnung der Hauptversammlung sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Aldo Kamper, wird am Tag der Hauptversammlung ab 12:00 Uhr (MESZ) für die interessierte Öffentlichkeit live im Internet unter www.leoni.com/de/hv2021/ übertragen. Unter dieser Adresse finden Sie nach Beendigung der Hauptversammlung auch eine Aufzeichnung der Rede des Vorstandsvorsitzenden.

Wie lange dauert die Hauptversammlung?

Das Ende der Hauptversammlung lässt sich nicht voraussagen, da dies vom Verlauf der Hauptversammlung und der Anzahl der vorab eingereichten Fragen abhängig ist.

Einladung und Anmeldung

Wer darf an der Hauptversammlung teilnehmen?

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der LEONI AG im Wege elektronischer Zuschaltung und zur Ausübung des Frage- und Stimmrechts sind diejenigen Aktionär:innen der LEONI AG und ihre Bevollmächtigten berechtigt, die sich bis spätestens Mittwoch, den 12. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zur Hauptversammlung angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Eine physische Teilnahme an der Hauptversammlung ist für Aktionär:innen oder deren Bevollmächtigte leider ausgeschlossen. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie in der Einladung zur Hauptversammlung unter www.leoni.com/de/hv2021/.

Was mache ich, wenn ich keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten habe?

Der letzte Versand der Einladungsunterlagen erfolgt am 28. April 2021. Sollten Sie als Aktionär:in keine Einladung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Aktionärsservice der LEONI AG, Postfach 1460, 61365 Friedrichsdorf, Telefon-Nummer (0800 5600 484 (national, kostenlos) oder +49 (0) 6196 8870 703 (international), von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 und 18:00 Uhr (MESZ), Telefax-Nummer +49 69 2222-34290, E-Mail-Adresse leoni.hv@linkmarketservices.de.

Wie und bis wann kann ich mich zur Hauptversammlung anmelden?

Bitte melden Sie sich spätestens bis Mittwoch, den 12. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) für die Teilnahme an der Hauptversammlung an. Details können Sie dem Einladungsschreiben entnehmen, das Ihnen ab dem 22. April 2021 per Post oder via E-Mail zugesandt wird.

Anmelden können Sie sich auf mehreren Wegen. Sie können sich postalisch unter der Anschrift LEONI AG, Aktionärsservice, Postfach 1460, 61365 Friedrichsdorf oder per Telefax über die Telefax-Nummer +49 69 2222-34290 anmelden. Weiterhin können Sie eine E-Mail an die E-Mail-Adresse leoni.hv@linkmarketservices.de senden. Vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit der Internetseite, können Sie sich darüber hinaus elektronisch per Internet im HV Online-Service ab dem 22. April 2021 unter www.leoni.com/de/hv2021/ anmelden.

Kann ich mich auch elektronisch über das Internet anmelden?

Ja. Sie haben die Möglichkeit, sich selbst elektronisch über das Internet anzumelden. Der HV Online-Service steht vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit ab dem 22. April 2021 unter www.leoni.com/de/hv2021/ zur Verfügung. Die für den Zugang erforderliche Aktionärsnummer und die individuelle Zugangsnummer erhalten Sie zusammen mit dem Einladungsschreiben. Aktionär:innen, die sich bereits in Vorjahren zum HV Online-Service angemeldet haben, verwenden für die Anmeldung ihre Aktionärsnummer, die sie mit den Anmeldeunterlagen erhalten, sowie das selbst vergebene Zugangspasswort. Weitere Hinweise finden Sie auf dem Anmelde- und Vollmachtsformular sowie auf der oben genannten Internetseite.

Weitere Bestandteile des HV Online-Services

Über den HV Online-Service können Sie außerdem Ihre Briefwahlstimme abgeben, widerrufen oder ändern. Über den HV Online-Service können Sie auch eine Vollmacht erteilen oder Vollmacht & Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, widerrufen oder ändern. Der HV Online-Service steht hierfür bis zum Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 zur Verfügung.

Zusätzlich können über den HV Online-Service Fragen eingereicht und (während der Hauptversammlung) Widerspruch zu Protokoll des Notars erklärt werden. Weitere Hinweise zu den Aktionärsrechten können Sie der Einladung zur Hauptversammlung entnehmen.

Nach der Hauptversammlung wird im HV Online-Service automatisch eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG bereitgestellt, die die Abstimmenden innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung herunterladen können.

Wo finde ich die für die Hauptversammlung notwendigen Dokumente?

Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Einberufung und Tagesordnung im Bundesanzeiger finden Sie auf der Internetseite www.leoni.com/de/hv2021/ die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung. Auch etwaig bekannt zu machende Tagesordnungsergänzungsverlangen, Wahlvorschläge und Anträge von Aktionär:innen werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Zugänglichzumachende Unterlagen sind auch während der Hauptversammlung im HV Online-Service sowie auf der Homepage einsehbar.

Der aktuelle Geschäftsbericht kann auf www.leoni.com/de/hv2021/ eingesehen oder im pdf-Format über info@leoni.com angefordert werden.

Welche Rechte habe ich als Aktionär:in im Zusammenhang mit der Hauptversammlung?

Eine Erläuterung wichtiger Rechte der Aktionär:innen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie unter www.leoni.com/de/hv2021/.

Fragerecht, Vollmacht und Weisungen, Abstimmung

Wie kann ich Fragen stellen?

Auf Grundlage des Covid-19 Gesetzes haben Sie als Aktionär:in in der Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG, jedoch haben Sie das Recht, vorab Fragen im Wege elektronischer Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz). Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 Covid-19 Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet.

Fragen von zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär:innen können ausschließlich über den HV Online-Service unter www.leoni.com/de/hv2021/ bei der Gesellschaft bis Montag, 17. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) eingereicht werden.

Kann ich mich in der Hauptversammlung vertreten lassen und im Vorfeld Vollmachten und Weisungen erteilen?

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär:innen können sich in der Hauptversammlung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars bis Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden:

LEONI AG, Aktionärsservice

Postfach 1460, 61365 Friedrichsdorf

Oder per Fax: +49 69 2222-34290

Oder per Mail: leoni.hv@linkmarketservices.de

Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann außerdem elektronisch über den persönlichen HV Online-Service unter www.leoni.com/de/hv2021/ erfolgen. Der persönliche HV Online-Service steht für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen zur Verfügung.

Ferner besteht die Möglichkeit, sich durch andere Bevollmächtigte, z.B. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige Dritte vertreten und das Stimmrecht durch dies Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Solche Bevollmächtigten können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionär:innen daher lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Es gelten die hierfür jeweils vorgesehenen Regelungen. Die Nutzung des HV Online-Services durch die Bevollmächtigten setzt voraus, dass die Vollmachtgeber die Bevollmächtigten mit den Anmeldeunterlagen zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten ausstatten. Die Nutzung der persönlichen Zugangsdaten durch die Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.

Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär:innen können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann der Gesellschaft wahlweise per Post, per Telefax, per E-Mail oder über den HV Online-Service übermittelt werden. Für die Stimmabgabe per Briefwahl in Textform wird den Aktionär:innen mit den Anmeldeunterlagen ein Briefwahlformular zugesandt. Das Briefwahlformular ist außerdem im Internet unter www.leoni.com/de/hv2021/ abrufbar.

Briefwahlstimmen in Textform können bis spätestens Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) unter nachfolgender Adresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden:

LEONI AG, Aktionärsservice

Postfach 1460, 61365 Friedrichsdorf

Oder per Fax: +49 69 2222-34290

Oder per Mail: leoni.hv@linkmarketservices.de

Briefwahlstimmen können außerdem über den HV Online-Service unter www.leoni.com/de/hv2021/ abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Der HV Online-Service steht für die Abgabe von Briefwahlstimmen, deren Änderung oder Widerruf auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen zur Verfügung.

Werden die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht?

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf der Internetseite der LEONI AG unter www.leoni.com/de/hv2021/ veröffentlicht.

Wie kann ich Gegenanträge, Wahlvorschläge und Stellungnahmen zur Tagesordnung einreichen?

Aktionär:innen können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und / oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern vor der Hauptversammlung bis Dienstag, 4. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) übersenden. Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

LEONI AG

Corporate Investor Relations

Marienstraße 7

90402 Nürnberg

oder per Telefax an die Nr.: +49 911 2023-10134

oder per E-Mail an hv@leoni.com

Stellungnahmen zur Tagesordnung können unter Angabe des Namens und der Aktionärsnummer bis spätestens Sonntag, 16. Mai 2021, 24.00 Uhr (MESZ) in Textform an die vorgenannte Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse gerichtet werden. Diese werden entsprechend veröffentlicht.

Nähere Modalitäten zu diesen Möglichkeiten entnehmen Sie bitte der Einladung zur Hauptversammlung. Zu Ihren Rechten als Aktionär:in im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie unter www.leoni.com/de/hv2021/ genauere Hinweise.

Wie kann ich einen Widerspruch zu Protokoll des Notars geben?

Über den HV Online-Service unter www.leoni.com/de/hv2021/ besteht für ordnungsgemäß angemeldete Aktionär:innen von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren Ende die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll des Notars zu geben.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Einladung zur Hauptversammlung unter www.leoni.com/de/hv2021/.

Sonstige Fragen

Wann wird die Hauptversammlung in Bild und Ton übertragen?

Die Eröffnung der Hauptversammlung sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Aldo Kamper, werden am Tag der Hauptversammlung ab 12:00 Uhr (MESZ) live für alle Interessierten im Internet unter www.leoni.com/de/hv2021/ übertragen. Nach der Hauptversammlung wird die Rede des Vorstandsvorsitzenden als Aufzeichnung auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellt. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär:innen können die gesamte Hauptversammlung live in Bild und Ton im HV Online-Service unter www.leoni.com/de/hv2021/ verfolgen.

Mit welchem Browser kann ich den HV Online-Service nutzen?

Sie benötigen einen Browser, der die 256-bit-SSL-Verschlüsselung beherrscht. Wir empfehlen den Mozilla Firefox Browser oder den Microsoft Internet Explorer Browser ab 6.0. Zur Überprüfung Ihrer aktuellen Version öffnen Sie bitte den Netscape Browser oder den Internet Explorer. Dann klicken Sie auf das Fragezeichen in der Menüleiste am oberen Bildschirmrand und dort auf Info. Auf Ihrem Bildschirm erscheint nun ein neues Fenster mit den Angaben zur Version und der Verschlüsselung.

Informationen zum Datenschutz

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Datenschutz:

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