Homeoffice bei Leoni: Flexibilität ist Trumpf

Leoni stärkt mit liberaler Neuregelung für mobiles Arbeiten seinen Ruf als attraktiver Arbeitgeber

Nürnberg – Egal ob Büro, Wohnzimmer oder Ferienwohnung: Leoni liberalisiert an allen deutschen Standorten die Regeln für mobiles Arbeiten – und erweitert für die Mitarbeiter:innen die Möglichkeiten, den Arbeitstag nach ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten. Künftig gilt: So lange die Qualität stimmt, ist Flexibilität Trumpf.

Eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung haben Vertreter sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite gemeinschaftlich erarbeitet und nun unterzeichnet. Sie ersetzt und erweitert seit 1. Juli 2022 die bisherige befristete Regelung, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt worden war. „Für Leoni als attraktiver Arbeitgeber gehören flexible Lösungen für mobiles Arbeiten in der heutigen Zeit einfach dazu. Es ist deshalb klar, dass wir das auch künftig so leben“, sagt Dr. Ursula Biernert, Personalvorständin und Arbeitsdirektorin der Leoni AG.

Zufrieden äußert sich auch Gesamtbetriebsratsvorsitzender Mark Dischner: „Wir haben eine starke, zukunftsgerichtete Vereinbarung gefunden. Nicht zuletzt die vergangenen Monate haben gezeigt, wie gut das Angebot von den Mitarbeiter:innen an den deutschen Standorten angenommen und wertgeschätzt wird – zum Vorteil für alle.“

Bis zu fünf Tage pro Woche möglich

Konkret sieht die Gesamtbetriebsvereinbarung unter anderem vor, dass mobiles Arbeiten unter bestimmten Voraussetzungen an bis zu fünf Arbeitstagen pro Woche möglich ist. Zum Vergleich: Die alte Regelung aus Vor-Corona-Tagen hatte noch einen Arbeitstag Homeoffice pro Woche als Standard-Modell vorgesehen. Die technisch erforderliche Ausstattung für die Erfüllung der Aufgaben am mobilen Arbeitsplatz stellt das Unternehmen, die sonstige erforderliche Ausstattung der Arbeitnehmer.

Ob und in welchem Umfang das Angebot im Einzelfall angenommen wird, ist eine beiderseitig freiwillige Entscheidung und stimmen Mitarbeiter:in und Vorgesetzte:r unbürokratisch direkt miteinander ab. „Aus der Erfahrung der vergangenen Monate wissen wir, dass besonders hybride Varianten beliebt sind, also beispielsweise zwei Tage im Büro, drei im Homeoffice“, so Chris Wieseckel, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite. „Dafür haben wir zusammen mit den Arbeitnehmervertretern den Weg frei gemacht.“

Voraussetzung für mobiles Arbeiten ist zum Beispiel, dass die jeweilige Aufgabe des/der Mitarbeiter:in ein Arbeiten außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte ohne Beeinträchtigung betrieblicher Abläufe zulässt, Produktivität und Arbeitsqualität zudem nicht beeinträchtigt werden. „Sind ansonsten aus rechtlicher und technischer Sicht alle Voraussetzungen erfüllt, muss der mobile Arbeitsplatz auch nicht das eigene Arbeitszimmer sein“, betont Gesamtbetriebsratsvorsitzender Mark Dischner. „Das darf dann auch mal das Café im Stadtpark sein, warum nicht?“

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